Wir bilden aus

Führerscheinklassen

Begleitetes Fahren mit 17

Du willst schon vor deinem 18. Geburtstag hinter dem Steuer sitzen? Dann nix wie los! Hier findest du alle wichtigen Infos für den Fahrspaß ab 17!Wann kann’s losgehen?

Sobald du 16 ½ Jahre alt bist, kannst du mit der Ausbildung beginnen. Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen. Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darfst du dem Prüfer dein Können in deiner praktischen Prüfung beweisen.

Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Beim BF 17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitperson(en) unterwegs sein. Diese musst du bei der Antragstellung angeben. Die Begleitperson(en) müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
  • Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014)
  • Und sie muss weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.

Aber keine Angst, die Begleitperson ist nicht dein „Hilfsfahrlehrer“. Allein du bist der „verantwortlicher Fahrzeugführer“. Den Begleitern wird zudem empfohlen, sich von einer Fahrschule in die Aufgabe einweisen zu lassen.

Schein statt Karte
Obwohl die Ausbildung dieselbe ist wie beim „normalen“ Führerschein mit 18, erhältst du statt der bekannten Führerschein-Plastikkarte beim BF 17 eine so genannte Prüfungsbescheinigung. Sie gilt als Führerschein und dort steht auch deine Begleitperson drin. Sie gilt bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres.

Probezeit
Sobald du die Prüfungsbescheinigung in den Händen hältst, beginnt deine Probezeit.

Achtung!
Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung UND deinen Ausweis dabei haben. Auf der Prüfungsbescheinigung ist nämlich kein Bild von dir!
Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland und Österreich. In anderen Ländern darfst du damit leider nicht fahren!

Fahrerlaubnisklasse B

Du möchtest gleich alleine auf die Straße? Ohne Begleitung? Auch kein Problem. Dann beginne Deine Ausbildung ab 17,5 Jahren.

Das Mindestalter für den Erwerb liegt bei 18 Jahren.

Die Führerscheinklasse B ist unbefristet gültig. Allerdings gilt seit 2013 eine 15-jährige Erneuerungspflicht. Hierfür muss lediglich das Dokument erneuert werden, eine weitere Prüfung ist nicht abzulegen.

Es handelt sich also um einen Verwaltungsakt, der am 19. Januar 2013 im Zuge der EU-Reform zur Vereinheitlichung des EU-weiten Führerscheinwesens eingeführt wurde.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse B enthalten:

  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • Bau und Auslegung zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer Fahrzeugführer

Neben diesen Fahrzeugen schließt der Autoführerschein auch zwei der anderen Klassen und deren Berechtigungen mit ein. Bei den eingeschlossenen Klassen handelt es sich um AM und L.

Die Klasse L bezieht sich auf land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschinen, die nicht schneller als 40 km/h bzw. mit Anhänger maximal 25 km/h fahren. Zusätzlich sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen erfasst sowie Stapler und weitere Flurförderfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen.

Die Klasse B enthält im Führerschein außerdem die Benutzung von Trikes. Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einspuriger Achse vorne und mehrspuriger Achse hinten.

Der neue Führerschein der Klasse B nach EU-Norm ist nur für Trikes mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h gültig. Wer schnellere Trikes fahren möchte, muss einen A1- oder A-Führerschein erwerben.

Der Führerschein der Klasse B enthält auch die Berechtigung zur Benutzung eines Anhängers. Allerdings herrschen hier strenge Grenzen.

Der Führerschein für das Auto erlaubt die Ankopplung von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg. Auch eine höhere Gesamtmasse von Anhängern ist möglich, allerdings darf dann die Gesamtmasse der Kombination von Fahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht übersteigen.

Fahrerlaubnisklasse B96

Die Klasse B96 ist kein Führerschein im eigentlichen Sinne, sondern eine Schlüsselnummer, die den Autoführerschein hinsichtlich der Anhängerbestimmungen aufstockt.

Der Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 sieht folgende Berechtigung vor:

  • Führen von einem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger, der
  • eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg aufweist und
  • in Fahrzeugkombination eine zulässige Gesamtmasse von über 3500 kg bis maximal 4250 kg erreicht.

Die Schlüsselnummer 96 auf dem Führerschein der Klasse B dient als Anhängererweiterung.

Der B96-Führerschein kann dual, also gemeinsam mit, oder nach der Führerscheinklasse B erworben werden. Hierfür ist eine Ausbildung in Theorie und Praxis notwendig.

Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht absolviert werden.

Fahrerlaubnisklasse BE

Wenn Du mit Deinem PKW einen bis zu 3,5 t schweren Anhänger (z.B. Pferdeanhänger) ziehen möchtest, benötigst Du den Führerschein Klasse BE.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre (oder schon mit 17 Jahren bei Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17)
  • Vorbesitz des Führerscheins Klasse B bzw. Erwerb der Klassen B und BE

Es gibt eine praktische Prüfung, eine zusätzliche theoretische Prüfung entfällt.

 

Zweirad-Führerscheinklassen

Mofa-Prüfbescheinigung

Schon mit 15 Jahren darfst du ein Mofa fahren. Dafür brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung. Um auch wirklich rechtzeitig zum 15. Geburtstag fahren zu können, darfst du die Prüfung schon drei Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen.

Wir bilden dich auf deinem eigenen Mofa aus.

Was geht als Mofa durch?
Wusstest du, dass das Wort Mofa abgeleitet ist von Motor-Fahrrad oder motorisiertes Fahrrad? Du kannst mit deiner Mofa-Prüfbescheinigung aber auch schon mit einem Roller durch die Gegend cruisen – solange der Roller auf maximal 25 km/h gedrosselt ist und auf der Sitzbank nur eine Person Platz hat.

Fahrerlaubnisklasse AM und A1

Zügiger voran geht‘s, wenn du 16 Jahre alt bist. Dann nämlich kannst du deinen Führerschein der Klasse AM (der klassische Roller-Führerschein) oder Klasse A1 (der Schein für 125er-Maschinen) machen. Auch hier darfst du drei Monate vor deinem 16. Geburtstag die theoretische und einen Monat vorher die praktische Prüfung ablegen.

Mit dem Führerschein der Klasse A1 darfst du seit 19.01.2013 sogar mit mehr als Tempo 80 rumdüsen. Die Begrenzung auf 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren wurde aufgehoben.
Aber Vorsicht: Dein so genanntes Leichtkraftrad darf maximal 125 ccm Hubraum und eine Leistung von 11 kW haben, sonst lässt dich die Polizei bei Kontrollen nicht mehr weiterfahren. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf seit 19.01.2013 nur maximal 0,1 kW/kg betragen.
In der Klasse AM sind maximal ein Hubraum von maximal 50 ccm bei einem Verbrennungsmotor oder eine Leistung von maximal 4 kW bei einem Elektromotor zugelassen. Erlaubt sind hier maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.

Für die Führerscheinklasse AM bilden wir dich auf deinem Fahrzeug aus.

Fahrerlaubnisklasse A2 und A

Mit 18 Jahren ist es endlich so weit: Du darfst den Führerschein in der Klasse A2 („kleine“ Motorräder) machen. Auch hier kannst du die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor deinem 18. Geburtstag ablegen. Hast du die Prüfungen bestanden, darfst du Krafträder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 kW/kg fahren.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kannst du anschließend ohne nochmalige theoretische Prüfung, aber mit einer praktischen Prüfung in die Klasse A („große“ Motorräder) aufsteigen. Dann darfst du alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Trotzdem solltest du es nicht gleich übertreiben, sondern erst einmal ein paar Übungsrunden mit deinem ungedrosselten Motorrad drehen. Willst du direkt in die Klasse A einsteigen, musst du mindestens 24 Jahre alt sein.